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Mittwoch, 29. Juni 2011

Eine Personalberatung übernimmt als Dienstleistungsbetrieb Aufgaben der Personalauswahl für das sie beauftragende Unternehmen. In der Regel wird die entsprechende Dienstleistung bei der Suche nach Fach- und Führungskräften in Anspruch genommen. Des Weiteren kann die Personalberatung weitere Aufgaben wie die Beurteilung vorhandener Mitarbeiter einschließlich der Vorbereitung von Gehaltsverhandlungen sowie die Ermittlung des Personalbedarfs übernehmen.
Bei der Suche nach neuen Mitarbeitern erweist sich eine Personalberatung gegenüber der firmeneigenen Personalabteilung als besser geeignet, da ihre Mitarbeiter neutral sind und eigenständig Kontakte zu geeigneten potentiellen Bewerbern herstellen können. Des Weiteren verfügen die Personalberater über ausgezeichnete und umfassende Kenntnisse hinsichtlich der möglichen Testverfahren. Nicht zuletzt werden die Kräfte der Personalabteilung des Unternehmens nicht für einen längeren Zeitraum durch das aufwändige Verfahren der Mitarbeitersuche gebunden.
Der Personalberater arbeitet während des gesamten Prozesses der Mitarbeitergewinnung eng mit dem ihn beauftragenden Unternehmen zusammen. Als erster Schritt erfolgt die Absprache bezüglich der exakten Stellenbeschreibung und des erforderlichen Profils der Mitarbeiter (Profiling). Eingehende Bewerbungsunterlagen werden seitens der Personalberatung gesichtet, welche anschließend dem Auftraggeber für die Einladung zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch geeignete Bewerber vorstellt. Dieses Gespräch kann je nach Vereinbarung durch den Auftraggeber oder durch die Personalberatung durchgeführt werden. Für das Unternehmen vorteilhaft ist die Durchführung des Vorstellungsgespräches durch die Personalberatung in jedem Fall, wenn es sich um ein Assessment-Center handelt, da in diesem Fall die psychologischen Kenntnisse der Personalberater für die Entscheidung wichtig sind.
Die endgültige Entscheidung über die Einstellung trifft selbstverständlich das Unternehmen. Mitunter wird die Personalberatung beauftragt, zwei bis drei Bewerber vorzuschlagen, unter welchen die Personalabteilung die Endauswahl trifft.
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